gematik digitalagentur gesundheit
Published

29. Mai 2024

Ich habe meine Meinung zur geplanten Umwandlung der gematik in eine Digitalagentur Gesundheit geändert, nachdem ich die Details des neuen Gesetzesentwurfs „Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit“ (GDAG) genauer betrachtet habe. Die umfassenderen Kompetenzen und erweiterten Aufgaben, die der Digitalagentur zukommen sollen, versprechen bedeutende Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Insbesondere die Verbesserung der Interoperabilität von Praxisverwaltungssystemen und die Unterstützung beim Europäischen Gesundheitsdatenraum sind Schritte in die richtige Richtung. Gleichzeitig bleiben Bedenken hinsichtlich der Belastung der gematik und der finanziellen Struktur bestehen. Der aktuelle Referentenentwurf für das „Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit“ (GDAG) zeigt deutlich, dass die neue Agentur viele neue Aufgaben und Rechte bekommen wird.

Die Digitalagentur soll nicht nur als Aufsichtsorgan, sondern auch als eigenständiger Marktteilnehmer fungieren. Besonders relevant ist die Pflicht der Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS), ihre Systeme interoperabel zu gestalten. Das wird die digitale Zusammenarbeit verbessern und sicherstellen, dass alle Leistungserbringer effektiv mit der Telematikinfrastruktur (TI) arbeiten können.

Ein weiteres positives Element ist die Unterstützung durch die Digitalagentur bei der Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums. Das verspricht einen sicheren und zuverlässigen Datenaustausch innerhalb der EU.

Trotzdem gibt es auch einige Bedenken. Die gematik erhält eine Vielzahl neuer Aufgaben, Rechte und Pflichten, was zu einer Überlastung führen könnte. Bereits jetzt werden oft Spezifikationen zu kurzfristig und in unzureichender Qualität geliefert. Es ist wichtig, dass die gematik ihre aktuellen Aufgaben vollständig und adäquat erfüllt, bevor sie weitere übernimmt.

Auch die finanzielle und strukturelle Gestaltung der neuen Digitalagentur wirft Fragen auf. Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen über 90 Prozent der finanziellen Mittel aufbringen, haben sie kein wesentliches Mitspracherecht. Diese Zwangsabgabe aus Beitragsmitteln für eine mehrheitlich staatliche Einrichtung ist problematisch. Es wäre besser, wenn die Finanzierung aus Haushaltsmitteln des BMG erfolgen würde. Mindestens sollte den Krankenkassen ein gesetzlich verbrieftes Mitspracherecht bei der Festsetzung der finanziellen Mittel eingeräumt werden.

Insgesamt sehe ich die geplante Unterstützung und Weiterentwicklung im Bereich der Interoperabilität und der Digitalisierung positiv. Dennoch bleibt ein ungutes Gefühl, dass der gematik zu viel auf einmal zugemutet wird und die finanzielle Last unfair verteilt ist.

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